Wir bieten ein äußerst flexibles Arbeitsmodell an. Dennoch müssen wir einige Dinge klarstellen und einander zugestehen. Die Bezahlung erfolgt monatlich, ab einer Mindestentgelthöhe von 10,- Euro. Ferner müssen wir fast immer die Verschwiegenheit über Art und Inhalt der Arbeitsaufträge voraussetzen. Selbstverständlich werden wir Ihre Daten ebenfalls streng vertraulich behandeln. Dieses und mehr wird in den Nutzungsbedingungen vertraglich geregelt. Diese senden wir Ihnen gerne zu, sobald Sie in die engere Wahl gekommen sind.
Wir dürfen Teleworker von der Bearbeitung bestimmter Auftragstypen oder sogar von der ganzen Plattform ausschließen, falls wir bemerken, dass entsprechende Leute schummeln oder ganz einfach schlechte Qualität abliefern. Im Gegenzug können Teleworker jederzeit den Nutzungsvertrag mit INFOsteps kündigen bzw. beliebig wählerisch sein, wenn es um bestimmte Aufgaben geht.
Grundsätzlich ja. Zunächst können Sie Ihre Einnahmen in der normalen Steuererklärung abrechnen. Ähnlich wie bei eBay wird das Finanzamt Sie als umsatzsteuerlichen Unternehmer betrachten, wenn Sie viel und regelmäßig bei uns verdienen. Wenn dies der Fall ist - und Sie nicht bereits ein Gewerbe betreiben oder Freiberufler sind -, dann sollten Sie bei der Gemeinde einen Gewerbeschein beantragen (das kostet ca. 20 €). Die Tätigkeit bei INFOsteps lässt sich z. B. mit "Datenaufbereitung im Internet" beschreiben. Fragen Sie dazu bitte unbedingt Ihren Steuerberater, da wir Ihre steuerliche Situation nicht einschätzen können und auch keine verbindlichen Auskünfte erteilen dürfen.
Nein. INFOsteps erstellt einmal im Monat Gutschriften für alle Teleworker, deren Verdienstkonto einen Stand von mindestens 10,- Euro aufweist. Diese Gutschriften können dann im System abgerufen werden. Der Auszahlungsbetrag wird spätestens 10 Tage nach Erstellung der Gutschrift auf das Konto des Teleworkers überwiesen.
Das System zeigt immer Nettobeträge an. Wenn Sie Ihren Zugang als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen angelegt haben, dann wird die Umsatzsteuer auf den jeweiligen Auszahlungsbetrag aufgeschlagen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie in diesem Fall auch Ihre Steuernummer bzw. UStId-Nr. angeben müssen.
Dies kann 2 Gründe haben: Entweder sind Sie für die aktuellen Projekte nicht ausgewählt worden (z.B. weil Sie die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllen) oder es sind momentan generell keine Projekte verfügbar. Letzteres ist zurzeit leider noch recht häufig der Fall, da wir mit INFOsteps noch am Anfang sind. Daher bitten wir um ein wenig Geduld!
Frage: Ich habe die Aufgaben korrekt gelöst und bin in diesem Gebiet auch wirklich fit. Trotzdem werden mir meine Arbeiten nicht bestätigt, sondern sie sind "in Prüfung". Was ist denn da los?
Antwort: Machen Sie sich bitte keine Sorgen wegen der fehlenden Bestätigung. Das heißt lediglich, dass bisher noch kein anderer Teleworker oder Systemmanager diese Prüfung vorgenommen hat. Die Bestätigung kommt mit Sicherheit noch. Falls wir das vergessen sollten (kann vorkommen, wir "drehen ja nicht nur Däumchen"), dann wird unser System die Resultate nach ein paar Tagen (hängt von der Art der Aufgabe ab) automatisch akzeptieren.
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann senden Sie diese bitte per Email an Teleworker-Support@infosteps.com.